Erkundigen Sie sich vorher bei der Vertretung, ob ein/e Dolmetscher/in notwendig ist. Allfällige zusätzliche Kosten für den/die Dolmetscher/in gehen zu Ihren Lasten.
Die folgenden Dokumente müssen persönlich Ihrer Schweizer Vertretung vorgelegt werden:
sowie
Für Schweizer Staatsangehörige:
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für ausländische Staatsangehörige:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der Urkunde über den aktuellen Zivilstand:
a) Ledigkeitsbescheinigung
b) Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
c) Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
d) Todesurkunde der verstorbenen Ehegattin / des verstorbenen Ehegatten - Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Wenn bereits ein Eintrag im Schweizer Personenstandsregister besteht, sind gewisse Dokumente gegebenenfalls nicht mehr erforderlich.
Für Ecuador:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern («Inscripción de nacimiento»), vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt.
- Original der Urkunde über den Zivilstand («Certificado de identidad y estado civil» Zivilstandsregister), vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt.
- Eidststattliche Erklärung zum Zivilstand, Wohnsitz und Nationalität (persönliche Vorsprache bei einem Notar, welche die Erklärung über Zivilstand, Wohnsitz und Nationalität notariell beglaubigt), vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt.
- Scheidungsurkunde mit Rechtskraftsvermerk («Sentencia de divorcio») und («Inscripción de matrimonio con marginación»), vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt.
- Todesurkunde der verstorbenen Ehegattin / des verstorbenen Ehegatten («Certificado de defunción»), vom Aussenministerium mit Apostille beglaubigt.
- Notwendigkeit einer Übersetzung der Dokumente.
- Notwendigkeit einer Beglaubigung, gegebenenfalls zuständige Behörde vor Ort.
Alle ausländischen Zivilstandsdokumente müssen vor der Übermittlung and die Schweizer Vertretung mit einer Apostille beglaubigt werden
Zuständige lokale Behörde:
Die Apostillen werden beim Ministerio de Relaciones Exteriores y Movilidad Humana mit vorgängigem Termin ausgestellt. Terminvereinbarung
Zonen: Quito, Guayaquil, Azogues, Esmeraldas, Ibarra, Machala, Manta, Tulcan
Für die in der Schweiz wohnhafte Person:
- Kopie der aktuellen Wohnsitzbescheinigung für die Schweiz
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der offiziellen Bestätigung des Kindesverhältnisses oder Vaterschaftsanerkennung
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Gebühren
Die Gebühren für dieses Vorbereitungsverfahren belaufen sich auf:
CHF 300.- + Porto
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.